Praxis für Prävention

Dr. Ulla Bachfischer

 

 

Talgraben 37 - 73312 Geislingen - Tel: (07331) 98 43 998

 
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Qualitätskriterien der gesetzlichen Krankenkassen

 

Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen

Beim Vorliegen von ernährungsabhängigen Erkrankungen kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt ein Rezept zur Ernährungsberatung ausstellen. Die Krankenkassen erstatten Ihnen anteilig die Kosten (ca. 50-70 %) für bis zu fünf Beratungstermine.

Auch im Bereich der Prävention (also der Gesundheitsvorsorge) unterstützen Sie die gesetzlichen Krankenkassen. So werden z. B. die Ernährungs- und Abnehmkurse "Gemeinsam Richtung Wunschgewicht" und "Start - in 8 Schritten zu mehr Lebensqualität" von den Krankenkassen anerkannt. Die Kassen erstatten Ihnen rückwirkend bis zu 75 € der Kurskosten.

Aber auch eine Ernährungsberatung für Gesunde (Ernährungs-Check) wird von vielen Kassen finanziell belohnt (Bonus-System der Krankenkassen).

 

Erkundigen Sie sich doch einfach einmal bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich am besten telefonisch oder per Email.

 

Damit gesetzliche Krankenkassen Leistungen aus dem Bereich Ernährung anerkennen, muss der Anbieter folgende Quälitätskriterien erfüllen:

1.) Studium der Ernährungswissenschaft (oder abgeschlossene Ausbildung als DiätassistentIn)

2.) Zertifikat "ErnährungsberaterIn" des Berufsverbandes der Ökotrophologen oder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung

3.) regelmäßige Weiterbildung zur Sicherstellung wissenschaftlich aktueller Beratungsinhalte

4.) werbe- und verkaufsfreie Beratungen