Ernährungsberatung - Ernähungstherapie - Betriebliche Gesundheitsförderung

 

 

Abwechslung in den Speisen mehrt den Appetit.

(Pietro Aretino, italienischer Schriftsteller)

 

Ernährungstherapie (§ 43 SGB V)

Ernährungsabhängige Erkrankungen können durch eine entsprechende Ernährungsumstellung hin zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung deutlich gelindert oder sogar verbessert bzw. "geheilt" werden. Alleine der Abbau des gesundheitsschädlichen Bauchfettes hat großen Einfluss auf Ihre Gesundheit.

Ziel der Ernährungstherapie ist es, basierend auf der Grunderkrankung, eine ausgewogene Ernährung umzusetzen, die Ihnen dauerhaft schmeckt. Denn nur dann werden Sie diese Ernährungsform dauerhaft umsetzen und das Voranschreiten der Erkrankung verhindern bzw. symptomfrei leben.

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf Beratungstermine pro Jahr beim Vorliegen von ernährungsabhängigen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Schilddrüsendysfunktionen, Unverträglichkeiten, Reizdarm). Dazu benötigt die Krankenkasse ein Rezept (oder eine Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Überweisung zur Ernährungsberatung) von Ihrem Arzt, auf dem die entsprechende Indikation vermerkt ist. Sobald die Ernährungstherapie von Ihrem Arzt verordnet wurde, kontaktieren Sie mich bitte zur Erstellung eines Kostenvoranschlags.

 

Ernährungsberatung (§ 20 SGB V)

Die Ernährungsberatung ist eine Präventionsmaßnahme und richtet sich an alle Gesunden,

- die ihre Ernährung (und/oder die der gesamten Familie) überpüfen lassen möchten. Gerade wenn Famlienmitglieder sehr einseitig essen (kein Obst, kein Gemüse, viel Süßigkeiten, ...) ist ein solcher Ernährungs-Check sinnvoll.

- die an der Umsetzbarkeit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung interessiert sind.

- die ein paar Pfunde loswerden möchten.

- die sicherstellen möchten, dass sie ihr Gewicht halten.

- die mehr über ihre verwendeten Lebensmittel erfahren möchten.

Wenn bei Ihnen keine ernährungsabhängige Erkrankung vorliegt und Sie sich einfach über gesunde Ernährung informieren möchten, unterstützt Sie Ihre gesetzliche Krankenkass (außer AOK) mit einem Zuschuss zu der Ernährungsberatung. In diesem Fall benötigen Sie keine Unterlagen von Ihrem Arzt.

 

Körper-Check

Analyse Ihrer Körperzusammensetzung. Dieses Angebot richtet sich vor allem an

1.) Menschen, die gerade beim Abnehmen sind. Die Waage zeigt, dass Sie abgenommen haben. Allerdings zeigt Ihnen die Waage nicht, ob Sie Körperfett oder Muskelmasse abgebaut haben oder ob nur eingelagertes Wasser ausgeschwemmt wurde. Der Körper-Check liefert Ihnen diese wichtige Daten.

2.) Sportbegeisterte Menschen. Sie können mithilfe des Körper-Checks ihren Muskelzuwachs verfolgen.

 

Die Messung dauert etwa 10 Minuten. Danach folgt ein etwa 30-minütiges Auswertungs- und Informationsgespräch.

Um Messfehler bei der Körperanalyse zu vermeiden, sollten Sie bitte 2-3 Stunden vorher nichts essen und tagsüber bis zur Messung keinen Sport treiben.

Kosten: 100,00 € (Die Kosten für den Körper-Check werden nicht von Krankenkassen erstattet.)